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Eule
26. September 2024

Rechtsberatung rund um Testament und Erbschaft

Der Erbfall

In die Testamentsberatung bringt der Anwalt nicht nur Rechtskenntnisse und geschäftliche Routine ein, sondern auch allgemeine Lebenserfahrungen: Mancher Mandant erwartet Aspekte zur eventuell unterschiedlichen Behandlung seiner Erben, wenn diese in ihrer Lebenssituation ungleich sind, bedürftig und wohlhabend, krank und gesund, erfolglos oder erfolgreich, in der Lage sind, einen bestehenden Malerbetrieb fortzuführen oder nicht, usw.
Der Erblasser möchte gerecht sein, aber der Anwalt wird ihm die Entscheidung nicht abnehmen können. Er kann nur helfen, Klarheit in das Durcheinander von widersprüchlichen Gedanken und Impulsen zu bringen, zwischen persönlichen und sachlichen Motiven zu unterscheiden. Er wird ihm die mutmaßliche Sicht der Erben vor Augen führen. Er wird auch warnen vor der unterschiedlichen Behandlung der Erben durch Beschränkung eines Kindes auf den Pflichtteilsanspruch. Denn da der Pflichtteilsanspruch ein prinzipiell sofort fälliger Geldanspruch ist, könnten die ihn schuldenden Erben unter Umständen zum Verkauf einer Beteiligung am Malerbetrieb des Erblassers gezwungen sein. Auch sind bei der Pflichtteilsberechnung nicht die Einheitswerte, sondern die Verkehrswerte anzusetzen.

Das Vererben

Das Vererben größerer oder mittlerer Betriebsvermögen an Kinder oder andere Erben richtet oft Unheil an, weil diese der plötzlichen Übernahme des Betriebs ohne bisher eigene Leistung nicht gewachsen sind. Sie lassen in ihrem Bestreben nach, etwas aus sich zu machen, sie werden zu Verbrauchern, verzichten auf Werte, verdrängen, dass das Eigentum an einem Handwerksbetrieb mit Pflichten verbunden ist. Diese verbreitete Erfahrung wird im Hinblick auf den eigenen Todesfall meist verdrängt. Der
Erblasser möchte in der Regel erreichen, dass das materielle Ergebnis seiner Lebensarbeit ihn bestätigend bei seinen Kindern weiter wirkt. Dieses Thema kommt in Beratungsgesprächen oft zur Sprache. Der Berater sollte klären, ob die Kinder die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die Meisterprüfung zum Malermeister erfolgreich abgelegt haben, und mit den Gepflogenheiten des Maler- und Lackiererhandwerks ausreichend vertraut sind.
Vor allem aber muss der Anwalt für Erbrecht auch einige Techniken zum Steuernsparen anbieten können:
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